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Private Pflegezusatzversicherung

Bei jedem Mensch steigt mit zunehmendem Alter das Risiko, durch eine schwerwiegende Erkrankung oder einem plötzlichen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu einem Pflegefall zu werden, der anschließend eine situationsgerechte Betreuung braucht.
Eine private Pflegezusatzversicherung stellt somit eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar.

Was erhalte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit überhaupt von der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Seit 1995 ist jeder gesetzlich verpflichtet, sich gegen das Pflegerisiko abzusichern. Im Jahr 2015 wurden die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung verbessert. Je nach Hilfsbedürftigkeit wird man einer Pflegestufe „0“ bis maximal „3“ zugeteilt. Die nachfolgende Tabelle gibt hierbei einen Überblick und die jeweiligen gesetzlichen Leistungen:

Private Pflegezusatzversicherung

Sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichend?

PflegeversicherungEin Pflegeplatz für eine vollstationäre Betreuung in Stufe III kann monatlich 3.500 Euro und noch mehr kosten. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet somit nur eine Grundabsicherung, die oben dargestellten Leistungen in der Tabelle sind deutlich niedriger als die tatsächlichen Kosten.

Oft reichen Rente und Vermögen zusammen mit diesen Leistungen nicht aus, um sämtliche Pflegekosten zu tragen. Um diese Lücke zu schließen, sollten Sie, sobald es Ihnen möglich ist, eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Wichtig: So verhindern Sie, dass Ihre Angehörigen (Kinder !) zu Zahlungen verpflichtet werden oder Sie auf Zuschüsse des Sozialamtes angewiesen sind.

Welche Möglichkeiten der zusätzlichen Absicherung sind sinnvoll?

Es gibt folgende empfehlenswerte Varianten:

1. Pflegekostenversicherungen:

Die Pflegekostenversicherung orientiert sich an der Praxis der Krankenversicherer: Sie erstattet Ihnen tatsächlich entstandene Kosten bis zu einem Höchstbetrag oder bis zu einem Prozentsatz. Die entstandenen Kosten müssen dabei durch Rechnungen nachgewiesen werden.

Unterkunft und Verpflegung müssen Sie je nach Tarif selbst zahlen oder sie werden von der Versicherung übernommen. Der Vorteil ist, dass die Erstattung sich der Kostenentwicklung anpasst. Eine Pflegekostenversicherung kann selbst bei Preissteigerungen den größeren Teil der Auslagen decken. Der Nachteil ist, dass Familien- und Freundschaftshilfe bei geringerer Pflegebedürftigkeit finanziell oftmals nur geringfügig unterstützt wird.

2. Pflegetagegeldversicherungen:

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Geldsumme pro Tag aus und zwar unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe. Der volle Tagessatz wird hier häufig erst ab Pflegestufe III fällig. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie frei über das Geld verfügen können, beispielsweise für die Hilfe von Familie oder Freundeskreis.

Der Nachteil ist, wenn Sie stattdessen oder zusätzlich professionelle Leistungen „einkaufen“ wollen, kann das mit dem Tagegeld eng werden, da das Risiko der Kostensteigerung in dieser Variante nicht abgesichert ist.

Die Pflegerentenversicherung sowie die selbstständige Pflegerentenversicherung („Pflegerenten-Risikoversicherung“) empfehlen wir nicht, da sie jeweils unter dem Strich eine zu teure Lösung darstellen.

Wie setzt sich Ihr persönlicher Beitrag zusammen?

Neben dem Versicherungsumfang beeinflussen zwei wesentliche Punkte die Höhe des Beitrages, nämlich das Alter und Ihr Gesundheitszustand.

Bei vorhandenen Erkrankungen kann der Versicherer z. B. Risikozuschläge erheben. Die Geschlechtszugehörigkeit spielt seit 2012 keine Rolle mehr, so dass die Versicherer geschlechterunabhängige Tarife kalkulieren müssen.

Tipp: Je jünger und gesünder Sie beim Einstieg sind, desto günstiger ist für Sie der Beitrag.