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Für Ihr Kraftfahrzeug: Autoversicherung

Sie können bei Ihrer Kfz-Versicherung bis zu 60% und mehr sparen. Ein Wechsel des Versicherers kann leicht mehrere hundert Euro jährlich an Einsparung ausmachen.

Ob Neu-, Zweit- oder Gebrauchtwagen, vergleichen Sie hier bequem zahlreiche Anbieter unverbindlich und kostenlos.

 

Einzelheiten zur Autoversicherung

Was ist eigentlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeug muss eine solche Versicherung haben. Wie jede andere Haftpflichtversicherung auch leistet die Versicherung für Schäden, die Sie anderen zufügen. In diesem Fall geht es um Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug.

Wenn Sie z.B. mit Ihrem Auto ein anderes Fahrzeug beschädigen oder gar einen Menschen verletzen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die hierfür anfallenden Kosten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt auch Kosten für entstandene Schäden, die unmittelbar mit der Nutzung des Fahrzeugs im Zusammenhang stehen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Sie im Einkaufszentrum Ihr Fahrzeug beladen, der Einkaufswagen wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Denn solche Umstände umfasst der Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Kfz-Versicherungsvergleich - Wie geht das?
Hier können Sie Kfz-Versicherungen in Preis und Leistung vergleichen. Wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können Sie beim Anbieter ein Angebot anfordern oder auch direkt online einen Antrag stellen.

AutozulassungWas muss ich tun, wenn ich ein Auto neu zulassen möchte?
In der Vergangenheit war zur Zulassung eines Autos eine sogenannte Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte) notwendig. Diese erhielten Sie damals vom Versicherer, um sie bei der Zulassungsstelle bei der Zulassung eines Fahrzeugs vorzulegen.

Der Sinn der Versicherungsbestätigung ist die Gewährleistung, dass lediglich Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen werden, die auch einen entsprechenden Versicherungsschutz vorweisen können.

Mit der Ausstellung der Doppelkarte bestätigte der Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Falls ein Kunde z.B. seinen Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt, informiert der Versicherer die Zulassungsstelle. Diese setzt darauf hin die zuständige Behörde in Kenntnis und dem Fahrzeug wird die Zulassung entzogen.

Die Doppelkarte wird seit 2008 durch einen siebenstelligen Code (elektronische Versicherungsbestätigung, abgekürzt EVB) ersetzt. Mit dieser Ihnen zugeteilten EVB-Nummer können Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges werden zwischen den Beteiligten mit Hilfe dieses Codes elektronisch ausgetauscht.

Wie komme ich an eine EVB-Nummer?

Wenn Sie über unseren oben installierten Vergleichsrechner die Prämie ihres Fahrzeuges berechnet und Ihren persönlichen Favorit ermittelt haben, können Sie im angezeigten Vergleichsergebnis auf den Button "Antrag" klicken. Sie erhalten die EVB-Nummer dann entweder sofort oder etwas zeitversetzt per Email.

Was muss ich tun, wenn ich den Versicherer zum Jahreswechsel ändern möchte?
Wichtig und unabdinglich ist, dass Sie Ihre bestehende Versicherung vor dem 01.12. gekündigt haben und die Kündigung auch bis zum 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein muss.

Es besteht für Sie ein so genanntes Sonderkündigungsrecht auch während eines laufenden Versicherungsjahres, wenn Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht hat. Dann können Sie innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden, den bestehenden Vertrag kündigen.

Eine EVB Nummer müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Sie müssen nur 2 Dinge tun:

  • Rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen.
  • Vor dem 01.01. einen neuen Vertrag abschließen.

Der Vertragsabschluss erfolgt ganz einfach aus dem Vergleichsergebnis, durch den Klick auf das Feld "Antrag". Ihre Daten werden dann an den Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer vergibt eine neue EVB-Nummer und leitet diese an die Zulassungsstelle weiter, der Vorgang ist damit abgeschlossen.
Nach Erhalt des Versicherungsscheins haben Sie das Recht, den Antrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen.

Was ist ein Rabattretter bzw. Rabattschutz?
Den Rabattretter bieten mehrere Versicherer an. Hierbei werden zwei Arten unterschieden:

Kostenloser Rabattretter:

Dieser gilt in der Regel nur für Versicherte, die eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF) erreicht haben (mind. SF 25 in der Haftpflicht). Bei dem ersten selbstverschuldeten Unfall verändert sich der Beitrag nicht. In der SF wird man jedoch zurückgestuft.

Rabattretter gegen Aufpreis (Rabattschutz):

Dieser stellt quasi einen Zusatztarif dar und kostet entsprechend mehr Prämie. Hier erkauft man sich also einen „Freifahrtschein“ für einen selbst verschuldeten Unfall (bei nur wenigen Versicherungen auch für mehrere Unfälle), damit der Beitragssatz anschließend trotzdem unverändert bleibt. Eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt ebenfalls nicht, solange man beim bisherigen Versicherer bleibt und keinen Wechsel vornimmt.

Wichtig: Sollten Sie einen solchen Rabattretter (Rabattschutz) gegen Aufpreis haben und irgendwann einen Unfall verursachen oder in einen Unfall mit ungeklärter Verursacherlage verwickelt sein, erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Folgen, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten.Für beide Varianten gilt:

Bei dem ersten selbst verursachten Unfall ändert sich der Beitrag nicht !!
Vor einem möglichen Wechsel des Versicherungsanbieters sollte man zwingend die neue Einstufung prüfen lassen, damit sich für Sie keine finanziellen Nachteile in Form eines höheren Beitrags ergeben.

Auto-Versicherungen

Was ist eigentlich eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings leistet die Teilkaskoversicherung nicht in allen Fällen. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z.B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Sie erhalten bei Glasschäden "Naturalersatz", das heißt Sie bekommen eine neue Scheibe. Wenn das Fahrzeug jedoch beispielsweise gestohlen oder durch Hagel beschädigt wird, erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert. Darunter versteht man den Wert, den man für eine Sache gleicher Art und Güte aktuell zu bezahlen hätte.

Was ist eigentlich eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung erweitert den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Unfälle oder auch Vandalismusschäden. Unter Vandalismusschäden versteht man Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten am Fahrzeug verursacht werden. Ein Beispiel sind Kratzer an einem Auto, die ein Dritter absichtlich mit einem spitzen Gegenstand verursacht. Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung wird bei der Vollkaskoversicherung, wie bei der Haftpflicht auch, ein jährlicher Schadenfreiheitsrabatt angerechnet, welcher dann zu einem geringeren Beitrag führt.

Ab welchem Fahrzeugalter ist es sinnvoll, die Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln?
Wer seinen Versicherungsschutz verringert, geht berechtigterweise davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Die Beitragsberechnung erfolgt in der Teilkasko nach einem Festbetrag und in der Vollkasko wird nach einem Grundbeitrag und der Berücksichtigung eines Schadenfreiheitsrabattes abgerechnet.

Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei gefahren und z.B. bei 35% Rabatt in der Vollkasko angekommen, dann kann es sein, dass Sie dafür beispielsweise 170 EUR bezahlen und für die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 150 EUR bezahlen müssten. In einem solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nicht sinnvoll. Informieren Sie sich bitte vor einem möglichen Tarifwechsel über die tatsächliche Ersparnis und überlegen dann, ob sich eine Vertragsänderung auch wirklich lohnt.

Eine weit verbreitete und de facto falsche Aussage lautet auch, dass man nach vier Jahren von der Vollkasko auf die Teilkasko umstellen sollte. Angenommen ein Fahrzeug ist jetzt im fünften Jahr noch 10.000 EUR oder mehr wert. Nehmen wir weiter an, dass Sie nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellen und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursachen. Die Reparaturkosten von z.B. 6.000 EUR tragen Sie dann ganz allein. Im Ergebnis macht ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nur dann einen Sinn, wenn der aktuelle Wert eines Fahrzeuges als eher gering anzusehen ist.

Was ist eigentlich eine Insassenunfallversicherung?
Eine Insassenunfallversicherung zahlt, wenn ein Insasse Ihres Fahrzeugs geschädigt wird. Allerdings bezahlt auch die Haftpflichtversicherung, wenn ein Insasse durch ein Verschulden Ihrerseits geschädigt wird. Deshalb benötigt man diese Versicherung eigentlich nicht.

Wer seine Insassen auch versichert wissen möchte, wenn diese ohne Verschulden Ihrerseits geschädigt werden (Ihr Beifahrer im Cabrio wird vom Blitz erschlagen), kann über eine solche Versicherung nachdenken.

Was ist ein Schutzbrief?
Mit einem Schutzbrief sind Sie bei Pannen oder Unfällen abgesichert. Versichert ist hierbei nicht das Fahrzeug selbst, sondern durch die Ursache entstehende Kosten.
Der Kfz-Schutzbrief ist in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.

Die Schutzbriefleistungen der Anbieter ähneln sich im Wesentlichen, jedoch unterscheiden sie sich in einigen Details. Die Preise und Leistungen der Anbieter sollten demzufolge verglichen werden.

AuslandsreisenWas muss ich bei Auslandreisen beachten?
Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", umgangssprachlich unter der Bezeichnung "Grüne Karte" oder „Grüne Versicherungskarte“, bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Weiterhin enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Die Grüne Karte ist kostenlos beim jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.

Grundlage für das Grüne-Karte-System ist das so genannte Londoner Abkommen von 1949, dem alle europäischen Länder (Ausnahme: Albanien, europäische Staaten der ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde das Londoner Abkommen 1974 durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen:

Das Mitführen der Grünen Karte ist in allen EU- Ländern nicht notwendig und somit überflüssig.

Lediglich für Italienreisen wird empfohlen, noch die Grüne Karte mitzunehmen. Es gibt Einzelfälle, in denen sich Italien nicht an das Kennzeichenabkommen hält und im Schadenfall die Vorlage der Grünen Karte verlangt.

Weiterhin ist das Mitführen der Grünen Karte in folgenden Nicht- EU- Ländern nicht erforderlich:  Andorra, Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein und Monaco

Bei Fahrten in folgende Länder ist eine „Grüne Karte“ beim Versicherer einzuholen und mitzuführen: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, Ukraine, Türkei und Weißrussland.
Im Kosovo wird die Grüne Versicherungskarte jedoch nicht anerkannt.

Für die Fahrt in EU-Staaten und weiteren vielen anderen europäischen Ländern wird empfohlen, den Europäischen Unfallbericht mitzunehmen. Die Formulare sind europaweit identisch und kann beim Versicherer vor der Reise kostenlos beantragt werden. Er erleichtert die Regulierung, wenn ihn alle Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben haben. Dabei kann jeder Unfallpartner diesen Bericht in seiner Landessprache ausfüllen. Für die jeweiligen Versicherer dient der Europäische Unfallbericht als Grundlage für die Regulierung des Schadens.

Achtung: Unterschreiben Sie nur, wenn Sie mit allen vermerkten Daten auch einverstanden sind! Im Zweifelsfall können Sie Ihre Angaben im Feld „Eigene Bemerkungen“ ergänzen. Lassen Sie sich an Ort und Stelle Name und Adresse von Zeugen geben. Auch sind dokumentierte Unfallspuren hilfreich, beispielsweise können Bremsspuren ausgemessen und Fahrzeugschäden fotografiert werden. Bei unklarer Sachlage oder komplizierten Unfällen sollte die Polizei vor Ort hinzugezogen werden.

Gibt es Besonderheiten für Zweitwagen?
Es gibt einige Anbieter, bei denen der Zweitwagen den gleichen Beitragssatz erhält wie der Erstwagen. Das bringt natürlich eine hohe Einsparung mit sich. Die entsprechenden Anbieter finden Sie im Vergleich.