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Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)


Welche Krankenzusatzversicherung ist für gesetzlich Krankenversicherte möglich und sinnvoll?

Wie bereits dargestellt, ist der private Versicherungsschutz deutlich umfangreicher als der der gesetzlich Krankenversicherten. Aber auch gesetzlich Versicherte können einige Zusatzversicherungen abschließen, die nachfolgend dargestellt werden.

Im Bereich der stationären Zusatzversicherungen sind möglich:

Krankenhauszusatzversicherung (stationäre Zusatzversicherung)
Durch eine private Zusatzversicherung kann man sich die freie Auswahl der Klinik und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sichern. Mit einer solchen Versicherung besteht zudem grundsätzlich Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt. Dies bedeutet, dass nicht nur alle Untersuchungen und Operationen durch den Chefarzt ausgeführt werden müssen, sondern auch alle Visiten, die im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes anfallen.

Krankenhaustagegeldversicherung
Während die Krankenhauszusatzversicherung einen gewissen Behandlungskomfort absichert, können durch das Krankenhaustagegeld auch die Kosten abgedeckt werden, die grundsätzlich durch einen Aufenthalt im Krankenhaus zusätzlich entstehen. Der Versicherte vereinbart mit seiner Versicherung eine bestimmte Summe, die für jeden Tag gewährt wird, den er im Krankenhaus verbringen muss. Der Versicherte kann bei einer Krankenhaustagegeldversicherung über die Verwendung des Krankenhaustagegeldes selbst bestimmen.

Im Bereich der ambulanten Zusatzversicherungen sind möglich:

Hierbei wird zwischen den ambulanten Zusatzversicherungen, den ambulanten Ergänzungstarifen und den Kostenerstattungstarifen unterschieden.
Ambulante Ergänzungstarife sind in der Regel in sogenannten Versicherungspaketen enthalten. Diese können zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einem bestimmten Höchstbetrag Kosten für folgende Leistungen absichern:

  • Sehhilfen (Brille)
  • Hörgeräte
  • die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen des Versicherten zu ärztlich verordneten Medikamenten
  • Hilfsmittel wie z.B. Hörgeräte, Sprechgeräte, orthopädische Einlagen und Schuhe, Bandagen, Prothesen, Krankenfahrstühle, soweit sie von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise bezahlt werden.

Der exakte Leistungsumfang kann je nach Zusatzversicherung sehr unterschiedlich sein und ist jeweils den Tarifbedingungen zu entnehmen. Hierbei beraten wir Sie gerne.

Wer als freiwilliges Mitglied oder als Familienangehöriger eines freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann im ambulanten Bereich einen Kostenerstattungstarif wählen. Damit erlangt der Versicherte gegenüber dem Arzt den Status eines Privatversicherten. Patient und der Arzt schließen einen Behandlungsvertrag ab und der Arzt stellt anschließend für die Behandlung eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte aus, die der Patient direkt zu begleichen hat. Daraufhin reicht der Versicherte die Rechnung bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung ein, die ihm den Betrag überweist, der für die entsprechende Behandlung von gesetzlich Versicherten berechnet wird. Dann übersendet er die Rechnung seiner privaten Versicherung, die im vereinbarten Umfang den Restbetrag oder einen Teilbetrag davon überweist.

KrankentagegeldversicherungWie schütze ich mich gegen finanzielle Verluste bei Arbeitsunfähigkeit?

Mit einer Krankentagegeldversicherung können sich Angestellte und Selbständige, unabhängig ob gesetzlich oder privat krankenversichert, gegen Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls absichern.

Hinweis: Die Krankentagegeldversicherung bitte nicht verwechseln mit der o.a. Krankenhaustagegeldversicherung !!

Krankentagegeldversicherung in der PKV:
In der Privaten Krankenversicherung sichern Arbeitnehmer und Selbständige die Risiken eines möglichen Einkommensausfalls durch Arbeitsunfähigkeit privat mit einer Krankentagegeldversicherung ab. Dabei werden Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen in den jeweiligen Tarifbedingungen, die der Versicherte mit seiner Versicherung vereinbart, individuell festgelegt. Als Höchstgrenze darf das Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes ist der Ausfall eines Arbeitseinkommens. Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst in der Regel sechs Wochen weiterhin das volle Gehalt. Erst nach Einstellung dieser Lohnfortzahlung kann das Krankentagegeld zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt werden.

Krankentagegeldversicherung für Personen mit GKV-Schutz:

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten nach Ablauf der Lohnfortzahlung zunächst von ihrer Krankenkasse ein Krankengeld. Dieses darf jedoch maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens betragen, zugleich aber auch nicht 90 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt es durchschnittlich bei etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens.
Durch die Vorgaben und einer länger andauernden Krankheit besteht zwischen Krankengeld und tatsächlichem Einkommen eine so genannte Versorgungslücke, die mit steigendem Arbeitseinkommen noch höher ausfällt. Zur Schließung dieser Versorgungslücke kann eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Allerdings ist auch hier eine Höchstgrenze zu beachten. Das private Krankentagegeld darf zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld den monatlichen Nettoverdienst (plus Sozialversicherungsabgaben) für die gesetzliche Rentenversicherung nicht übersteigen.

Anders sieht es bei Selbständigen aus, sie haben für den Fall der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich die Wahl der Absicherung:

  • durch ein gesetzliches Krankengeld
  • durch eine private Krankentagegeldversicherung oder aber
  • keine Absicherung, wovon natürlich abzuraten ist
Zahnzusatzversicherungen

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten bei Zahnersatz selbst tragen. Durch eine private Zusatzversicherung kann der Eigenanteil reduziert werden. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet die private Krankenversicherung gemäß den tariflichen Bedingungen. Die Kostenübernahme durch die private Zusatzversicherung kann unterschiedlich geregelt sein:

  • Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes (z.B. 40 Prozent) des gesamten Rechnungsbetrages; bei den meisten Verträgen gibt es eine Beschränkung auf maximal 80 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrages bei Anrechnung der Erstattung anderer Kostenträger, also insbesondere der GKV.
  • Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Aufstockung des von der gesetzlichen Krankenkasse vorgeleisteten Betrages auf einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 80 Prozent) des Rechnungsbetrages – der Anteil der gesetzlichen Krankenkasse spielt hier also keine Rolle, der Patient muss grundsätzlich den vereinbarten verbleibenden Prozentsatz (z.B. 10 Prozent) selbst zahlen.

Bei den meisten Versicherern sind die Beträge, die die private Zusatzversicherung übernimmt, in den ersten Jahren begrenzt. Erstattet werden grundsätzlich die Kosten sowohl für die zahntechnischen Leistungen als auch die damit zusammenhängende zahnärztliche Behandlung.

Zusatzversicherung für Kuraufenthalte

In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Kuren formal zwar eine abgesicherte Leistung, allerdings kommt die Krankenkasse in der Regel nur für einen sehr geringen Teil der Kosten auf. Wer für den Fall einer Kurbehandlung vorsorgen möchte, kann eine Zusatzversicherung für Kuraufenthalte abschließen. Gesetzlich Versicherte können einen solchen Tarif zumeist nur in einem Versicherungspaket erhalten. Als einzelne Versicherung bieten einige Versicherungen das Kurtagegeld als Ergänzungstarif zur privaten Vollversicherung an.

Bei einer ambulanten Kur wird Kurtagegeld, sofern es von den tatsächlichen Kosten abhängig ist, in der Regel für Kurtaxe, Kurplan, ärztliche Behandlung, Arzneien, Kurmittel und physikalische Therapie gezahlt. Bei einer stationären Kurbehandlung werden noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinzugerechnet.

Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung

Bei einer solchen Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen werden in der Regel die Aufwendungen für Leistungen des Heilpraktikers sowie für die verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel zu 50 bis 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages ersetzt. Für die Erstattung wird das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und mitunter auch das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen zugrunde gelegt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden aber vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen. Darüber hinaus wird ein jährlicher Höchsterstattungsbetrag in der Regel von 250 bis 1.000 Euro festgesetzt.