Arne Jenn Finanzkonzepte GmbH & Co. KG
Website Finder  
 
Vergleichsrechner Unfallversicherung Vergleichen Sie hier!

Der private Versicherungsschutz: Unfallversicherung

Die Zahlen sprechen für sich: Circa 70 Prozent der Unfälle geschehen im Haus und in der Freizeit. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, denn diese übernimmt nur die Kosten für Unfälle, die am Arbeitsplatz, der Lehrstätte oder auf dem direkten Hin- und Rückweg dorthin passieren. Machen Sie beispielsweise auf dem Weg nach Hause einen Umweg oder gehen einkaufen und werden dabei in einen Unfall verwickelt, erhalten Sie keine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wer etwa eine Glühbirne in seiner Wohnung wechselt und dabei von der Leiter stürzt, kann lebenslange Beeinträchtigungen davontragen. Darunter kann auch die berufliche Leistungsfähigkeit auf Dauer leiden und Ihre finanzielle Situation in arge Schieflage bringen.

Der private Versicherungsschutz gilt weltweit rund um die Uhr und erstreckt sich auf alle Lebensbereiche (bei der Arbeit, im Haushalt, in der Schule, im Straßenverkehr, in der Freizeit, im Urlaub usw.).

UnfallversicherungIst eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll?

Ob sich eine Unfallversicherung für Sie lohnt, ist in erster Linie eine Frage Ihres persönlichen Risikos und Sicherheitsbedürfnisses.

Wichtig ist, dass die Unfallversicherung niemals eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen kann. Denn laut Statistik ist es neunmal wahrscheinlicher, dass Sie aufgrund einer Krankheit Ihren Job nicht mehr ausüben können als das dies durch einen Unfall geschieht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt Unfälle natürlich mit ab, deshalb sollte die Unfallversicherung immer nur eine zusätzliche Absicherung sein oder eine Ausweichmöglichkeit für diejenigen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.

Zu den Risikogruppen im täglichen Leben gehören beispielsweise Motorrad- und Rennradfahrer, aber auch Mountainbiker, Ski- und Snowboardfahrer sowie alle Extremsportler. Beim durchschnittlichen Freizeitsportler hält sich das Risiko eines schweren Unfalls dagegen in Grenzen, ist aber natürlich nicht auszuschließen.

Aber auch bei Senioren besteht ein erhöhtes Invaliditätsrisiko durch Stürze. Daher ist hier eine Unfallversicherung in der Regel sehr sinnvoll.

Für Kinder gibt es keine echte Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Unfallversicherung ist daher, ähnlich wie bei Senioren, sinnvoll.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Hier gilt der Grundsatz, dass nicht zu geringe Versicherungsleistungen vereinbart werden sollten. Denn wenn ein schwerer Unfall passiert, dann werden Sie von Ihrer Unfallversicherung, in die Sie möglicherweise schon jahrelang Beiträge eingezahlt haben, auch ausreichende Leistungen erwarten. Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Kapitalleistung, wenn sie unfallursächlich Invalide werden.

Bei der Kapitalleistung unterscheidet die Unfallversicherung zwischen Grundinvaliditätssumme (= Versicherungssumme) und der Vollinvaliditätssumme. Die Vollinvaliditätssumme ist ein Vielfaches der Grundinvaliditätssumme, und dieses Vielfache nennt sich Progression:

Grundinvaliditätssumme x Progressionssatz = Vollinvaliditätssumme
Beispiel: 100.000 Euro x 350% = 350.000 Euro

Die Progression stellt sicher, dass Sie bei hohen Invaliditätsgraden, also schweren Behinderungen, eine besonders hohe Leistung ausgezahlt bekommen, da hier naturgemäß der Kapitalbedarf deutlich ansteigt. Die Höhe der Progression kann individuell vereinbart werden und liegt bei den Anbietern i.d.R. zwischen 225% und 1.000 %. Zu beachten ist, dass Tarife über 350 % deutlich teurer werden.

Wie hoch ist mein Kapitalbedarf im Fall einer Invalidität?

Hier sind zwei wesentliche Fragen zu beantworten, die sich jeder individuell stellen muss.

  1. Welcher finanzielle Bedarf entsteht einmalig, beispielsweise durch notwendige, behindertengerechte Umbauten am Haus oder durch einmalige Anschaffungen (elektrischer Rollstuhl)? Diese Kosten sehen je nach Ihrem individuellen Umfeld unterschiedlich aus. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie ein Unfallszenario für sich durchspielen und eine Auflistung zu erwartender Kosten erstellen.

  2. Welche laufenden Kosten muss ich abdecken, zum Beispiel durch den Verlust der Arbeitskraft und der damit verbundenen Gehaltseinbußen oder wie hoch sind mögliche Kinderbetreuungskosten? Diese laufenden Kosten sollten, wie oben bereits erwähnt, durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgedeckt werden.

Anhand nachfolgender Tabelle kann ihr Kapitalbedarf pauschal bestimmt werden, unterstellt dass Sie keine BU abgeschlossen haben.

Grundinvaliditätssumme gemessen am Jahresbruttoeinkommen

Die sinkenden Zahlen lassen sich wie folgt erklären. Bei einer Invalidität müssen Sie mit zunehmendem Alter weniger lang mit einer Kapitalleistung auskommen, außerdem wird angenommen, dass gerade im mittleren Lebensalter zwischen 20 und 50 Jahren das private Vermögen und damit die Rücklagen ansteigen.

UnfallversicherungBedarf bei Kindern

Insbesondere bei Kindern ist bei dem Abschluss einer Unfallversicherung darauf zu achten, dass der Kapitalbedarf so bemessen ist, dass die laufenden Kosten für ein dann möglicherweise behindertes Kind lebenslang gedeckt sind, der Kapitalbedarf ist in einem solchen Fall immens hoch.

Was ist die Gliedertaxe in der Unfallversicherung?

Nach der Progression ist die Gliedertaxe das wichtigste Merkmal eines Tarifs. Die Gliedertaxe bestimmt in Prozent, wie viel Geld Sie bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils erhalten. Die Gliedertaxe ist in den jeweiligen Tarifen sehr unterschiedlich gestaffelt. Je besser die Gliedertaxe, also je höher die Leistung bei dem Funktionsverlust eines Körperteils, desto teurer ist im Allgemeinen der Tarif.

Wenn Sie vor dem Unfall bereits eine Erkrankung haben und diese für die Gesundheitsfolgen eines solchen mitverantwortlich ist, dann wird der Versicherer seine Leistung anteilig kürzen. Ein Beispiel hierfür wäre Osteoporose (Knochenbrüchigkeit), bei der ein Hüftbruch schlimmer ausfällt als bei einem gesunden Menschen. Ein guter Tarif mindert die Leistung erst, wenn die Erkrankung zu mindestens 50 Prozent für die Invalidität mitverantwortlich war.

Welche Risiken deckt die Unfallversicherung ab?

Der Unfall ist definiert als ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis. Unfreiwillig bedeutet, dass auch leichte oder grobe Fahrlässigkeit versichert ist.
Versichert sind auch durch erhöhte Kraftanstrengung verursachte Verrenkungen von Gelenken, Zerren oder Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule.

Weiterhin ist zu beachten, dass der Tarif oder ein möglicher Zusatzbaustein auch solche Unfälle abdeckt, die durch Herzinfarkte oder Schlaganfälle ausgelöst wurden.
Weiterhin ist bei dem Tarif darauf zu achten, ob auch Infektionen oder Insektenstiche als Unfall gelten. Insbesondere bei einer Kinderunfallversicherung sollte das abgedeckt sein, beispielsweise ist eine durch einen Zeckenbiss verursachte Borreliose dann versichert.

Welche Zusatzleistungen können vereinbart werden?

Todesfallsumme
Eine Todesfallsumme in Ihrer Unfallversicherung macht immer Sinn, die Höhe ist abhängig von den individuellen Bedürfnissen. Denn die Invaliditätsleistung wird in der Regel erst nach Ablauf eines Jahres geleistet, wenn festgestellt wurde, dass sich die Invalidität nicht noch teilweise oder komplett bessert. Die Todesfallsumme kann schon vor Ablauf eines Jahres als Vorauszahlung auf die restliche Invaliditätssumme geleistet werden. Sie ist deswegen hilfreich, weil kurzfristig auftretende finanzielle Mehrbelastungen bewältigt werden können.

Bergungskosten und kosmetische Operationen
Der Versicherer beteiligt sich hier beispielsweise an den Kosten für einen benötigten Rettungshubschrauber nach einem Freizeitunfall (Skifahren) oder an der Wiederherstellung eines ausgeschlagenen Gebisses durch einen Sturz. Bei guten Versicherern und Tarifen ist beides automatisch eingeschlossen.

Mehrleistung
Manche Tarife bieten ab hohen Invaliditätsgraden besonders hohe Leistungen an, z.B. ab 90 Prozent Invalidität bereits 100 Prozent der Vollinvaliditätsleistung. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob es sich für ihn lohnt, hierfür extra zu bezahlen, da eine solche hohe Invalidität eher unwahrscheinlich ist. Wichtiger ist es, auf eine ausreichende Grundinvaliditätssumme und eine vernünftige Progression zu achten. Einige Tarife beinhalten die Mehrleistung bereits ohne Aufpreis.

Dynamik
In den Tarifen wird angeboten, dass sich der Beitrag dynamisch jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, damit die Inflation ausgeglichen wird. Die Dynamik ist bei einer Berufsunfähigkeitsrente sehr sinnvoll, bei der Unfallversicherung ist hiervon eher abzuraten. Wie oben bereits dargestellt, sinkt in der Regel mit dem Alter der Absicherungsbedarf. Daher ist es sinnvoller, bei Vertragsabschluss ausreichende Versicherungssummen zu wählen.

Unfallrente
Die Unfallrente wird als monatliche Zahlung rückwirkend ab dem Unfallmonat ausgezahlt. Zu beachten ist, dass die Unfallrente erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % fällig wird, es muss also schon eine erhebliche körperliche Beeinträchtigung gemäß der Gliedertaxe vorliegen. Eine flexible Alternative für eine Unfallrente ist, dass Sie die Kapitalleistung aus der Unfallversicherung anlegen und sich selbst regelmäßig etwas auszahlen. Eben dafür brauchen Sie dann aber eine entsprechend hohe Versicherungssumme gemäß unserer o.a. Tabelle.

Übergangsleistung
Diese Leistung wird vom Versicherer bereits sechs Monate nach einem Unfall als Einmalzahlung erbracht und hilft dabei, die anfallenden Kosten in der ersten Zeit zu überbrücken. Eine Alternative zur Übergangsleistung stellt der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung dar, die auch einen etwaigen Gehaltsausfall absichert.

Krankenhaustage- und Genesungsgeld
Krankenhaustagegeld erhalten Sie für jeden Tag, den Sie aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringen, Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt. Beide Leistungen können in den Vertrag mit eingebunden werden. Falls Sie Ihre laufenden Kosten bereits durch eine Krankentagegeldversicherung oder auch durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert haben, kann auf diesen Baustein verzichtet werden.

Wesentliche Ausschlüsse der Unfallversicherung:
  • Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, wenn diese auf Trunkenheit, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen, zurückzuführen sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter die Versicherung fallendes Unfallereignis verursacht wurden
  • Unfälle, die die versicherte Person dadurch erleidet, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder auszuführen versucht.
  • Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird
  • Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit sowie bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
  • Teilnahme an Wettfahrten mit Motorfahrzeugen (Fahrer, Beifahrer und Insassen bei Fahrten zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten)
  • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Versicherungsschutz besteht jedoch für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalles das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel.

Bei einigen Versicherern können bedingungsgemäß nicht versicherte Ereignisse oder ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen durch den Einschluss von Zusatzbausteinen mit in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.

Nicht versicherbare Personengruppen
  • nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- und Schwerstpflegebedürftige im Sinne der Pflegeversicherung
  • nicht versicherbar sind Personen, die als geistig behindert oder psychotisch gelten.

Eine bereits bestehende Unfallversicherung endet, wenn der Versicherte einer der beiden genannten Personengruppen zuzuordnen und somit nicht mehr versicherbar ist.