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Wo immer Menschen aufeinandertreffen, können aus anfänglichen Meinungsverschiedenheiten erhebliche Streitfälle entstehen, die letztendlich durch ein Gericht entschieden werden müssen. Dies kann schnell zu erheblichen Kosten führen, denn neben dem eigenen Anwalt können Kosten für die Gerichtsverhandlung, benötigte Sachverständige, Gutachter und Zeugen anfallen.
Eines vorweg: Die Rechtschutzversicherung ist einer der schwieriger zu verstehenden Versicherungen, einerseits in der Form einer möglicher Vertragsausgestaltung mit verschiedenen Bausteinen sowie vorhandener Einschlüsse bzw. Ausschlüsse andererseits. Deswegen ist insbesondere hier eine individuelle Betrachtung und Beratung vor einem möglichen Vertragsabschluss unabdinglich. Wir haben nachfolgend die wesentlichen Vertragsinhalte für Sie zusammengestellt und mit zahlreichen Beispielen zum besseren Verständnis unterlegt.
Am häufigsten wird in Deutschland über Reparaturen, Kredite, Schadenersatzansprüche und Kaufverträge gestritten. Aber auch Streitigkeiten im Verkehrs- oder Arbeitsrecht, Straf- und Bußgeldverfahren oder mit einer Behörde werden letztendlich häufig vor Gericht ausgetragen.
Bei solchen Streitfällen im Privatrecht hilft in der Regel eine Rechtschutzversicherung. Diese übernimmt für Sie die Kosten eines Rechtsstreits, sodass Sie sich neben der ärgerlichen juristischen Auseinandersetzung nicht auch noch über finanzielle Aspekte sorgen müssen.
Die ist in erster Linie von Ihrer individuellen Situation abhängig. Empfehlenswert ist sie dann, wenn Sie versuchen wollen, Ihr gutes Recht zu erhalten und nicht auf einen Rechtsstreit verzichten müssen, weil Ihnen das mögliche Kostenrisiko zu hoch ist.
Bitte bedenken Sie: Oft wird man selber auch zu Unrecht verklagt und muss sich vor Gericht wehren und ebenfalls einen Anwalt beauftragen.
Die wohl bekannteste Form stellt die private Rechtsschutzversicherung dar, die zahlreiche Risiken (im privaten) bereits abdeckt.
Nicht eingeschlossen sind in dieser Absicherung jedoch folgende Bereiche:
- Berufs- Rechtsschutz
- Verkehrs- Rechtsschutz
- Fahrzeug- Rechtsschutz
- Fahrer- Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- gewerblicher Rechtsschutz
Mit separaten Bausteinen oder selbstständig sind diese Bereiche aber versicherbar, hierzu folgen im weiteren Verlauf nähere Informationen.
Die private Rechtschutzversicherung deckt zahlreiche Leistungsarten ab, die hier nachfolgend dargestellt werden.
Dieser bezieht sich auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, soweit es nicht um Schadenersatz, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder Verträge bzw. Rechte an Grundstücken und Gebäuden geht.
Beispiele:
- nach dem Kauf eines neuen Pkw macht der Käufer Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels geltend
- zwischen Personen kommt es zu Streitigkeiten um das Eigentum eines Kunstwerks
- ein Kunde bemängelt die unsachgemäße Reparatur eines Staubsaugers durch den Fachbetrieb
- Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden, sind über diese Leistungsart versichert
Diese Form bietet nicht nur Schutz bei steuerrechtlichen Auseinandersetzungen, sondern auch um Abgaben wie Zölle und Gebühren. Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung der Interessen vor deutschen Gerichten (Finanz- und Verwaltungsgerichten)
Beispiele:
- ein Steuerpflichtiger will seine Fahrtkosten als Werbungskosten Steuer mindernd geltend machen
- es gibt Streit um die Einstufung eines Pkw bei der Bemessung der Kfz- Steuer
- die Kommune berechnet eine Gebühr für den Ausbau der Straße und der Kunde soll sich mit hohen Kosten beteiligen
- ein Steuerpflichtiger einigt sich außergerichtlich mit der Steuerbehörde
Ausgeschlossen sind jedoch Streitigkeiten um die steuerliche Bewertung von Immobilien sowie Auseinandersetzungen wegen Erschließungs- und Anliegerabgaben.
Schutz besteht hier für Angelegenheiten des Sozialrechts und bezieht sich ausschließlich auf gerichtliche Verfahren vor Sozialgerichten.
Beispiele:
- Streit um die Bemessung der Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenversicherung
- die Agentur der Arbeit setzt eine Sperrfrist
- eine Krankenkasse versagt einem Mitglied die Familienversicherung für seine Kinder
- die Berufsgenossenschaft will eine Berufskrankheit nicht anerkennen.
Hinweis: Für Streitigkeiten um Sozialhilfeleistungen sind die Verwaltungsgerichte zuständig, deswegen besteht kein Schutz im Zusammenhang mit Sozialhilfeleistungen.
Gegenstand dieser Leistungsart ist die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines strafrechtlichen Vergehens. Vergehen sind solche Straftaten, die mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von weniger als 1 Jahr geahndet werden. Versicherungsschutz besteht nur, wenn Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Kein Versicherungsschutz besteht somit, solange der Vorwurf des Vorsatzes erhoben wird. Sobald der Vorwurf des Vorsatzes entfällt, wird auch rückwirkend geleistet.
Beispiele:
Diebstahl, Betrug und Beleidigung sind Vorsatzdelikte und somit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer sich jedoch wegen einer fahrlässigen Körperverletzung, z.B. nach einem selbst verschuldeten Unfall mit Personenschaden, verantworten muss, genießt Versicherungsschutz.
Hinweis: Es gibt Versicherer, die in dieser Leistungsart einen so genannten Spezial- Straf- Rechtsschutz anbieten, der auch den Vorwurf des Verbrechens abdeckt. Aber auch hier gilt: Nur fahrlässig begangene Delikte sind geschützt, sobald der Vorsatz spätestens gerichtlich festgestellt wird, erlischt der Schutz und möglicherweise vorgestreckte Kosten müssen an den Versicherer erstattet werden. Falls jedoch keine Gerichtsverhandlung stattfindet und somit auch keine Verurteilung erfolgt oder lediglich ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft verhängt wird, leistet der Versicherer
Beispiele für fahrlässig begangene Straftaten:
- wegen Diebstahls nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse
- wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil Sie als ehrenamtlicher Übungsleiter nicht ausreichend auf Ihre Schützlinge aufgepasst haben sollen
- wegen Steuerhinterziehung weil Sie einen "Steuerspartipp" aus einem Internet-Forum genutzt haben
Hier bezieht sich der Schutz auf solche Verstöße gegen öffentlich- rechtliche Vorschriften ohne kriminellen Inhalt, die eine Geldbuße zur Folge hat und von einer Verwaltungsbehörde verfolgt wird.
Beispiele:
- einem Autofahrer wird wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit ein Bußgeld erteilt
- Hausmüll wird auf öffentlichen Plätzen entsorgt, dem Verursacher droht ein Bußgeld
- es erfolgt eine Anzeige wegen Lärmbelästigung
Hinweis: Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes sind bei fast allen Versicherern vom Schutz ausgeschlossen.
Dieser Schutz versichert ausschließlich die Auskunft bzw. den Rat eines Rechtsanwaltes, sobald eine Änderung der so genannten Rechtslage eingetreten ist.
Beispiele für eine Änderung der Rechtslage:
- nach dem Tod eines Angehörigen lässt sich ein Erbe in Fragen zum Testament anwaltlich bearten
- nach dem Scheidungsurteil holt sich der Versicherungsnehmer bei einem Anwalt Rat
- nach der Geburt seines Kindes will sich der Vater von einem Anwalt beraten lassen
- nach der Trennung von seiner Ehegattin geht der Versicherungsnehmer zum Anwalt.
Ein Versicherungsschutz besteht also nicht für Beratungen, die Sie vor einem möglichen Erbschaftsstreit, einer Scheidung oder einer Trennung einholen. Die jeweilige Rechtsberatung ist bei vielen Versicherern auf einen Betrag von ca. 250 Euro beschränkt.
Dieser gewährt Schutz als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurde.
Beispiele:
- als Opfer einer gefährlichen Körperverletzung will der Versicherungsnehmer vor Gericht als Nebenkläger Ansprüche geltend machen
- Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz will der Geschädigte außergerichtlich durchsetzen
Diese Leistung der Rechtsschutzversicherung greift bei einem Rechtsstreit, bei dem Schadensersatzansprüche erhoben werden. Hierbei ist es unerheblich, ob diese vor Gericht oder außergerichtlich erhoben werden. Der Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sofern diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder der Verletzung eines Rechts an Grundstücken oder Gebäuden beruhen. Schadensersatzforderungen sind im Grunde ein zentraler Aspekt sämtlicher Rechtsschutzversicherungsformen. Der Schadensersatz-Rechtsschutz deckt einerseits materielle Schäden (z.B. Arztkosten, Verdienstausfälle oder Reparaturkosten) ab und zum zweiten ideelle Schäden (etwa Schmerzensgeld, Rufschädigung oder Verunglimpfungen).
Eine Schadensersatz-Rechtsschutzversicherung greift in vielen Alltagssituationen.
Beispiele:
- Bei einem Freundschaftsspiel erleidet Ihr elfjähriger Sohn durch die extrem unangemessene Härte eines Gegenspielers einen Kreuzbandriss und Sie fordern Schmerzensgeld für Ihren Sohn ein
- Ihr Kind wird beim Spielen von einem fremden Hund verletzt oder traumatisiert
- Sie verletzen sich bei einem abendlichen Spaziergang, weil eine Baugrube nicht richtig abgesichert ist
- Im Verlauf einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführten Operation erleidet der Versicherungsnehmer eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung. Der Versicherungsnehmer ist der Auffassung, dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Risiken der Operation den Eingriff nicht hätte vornehmen lassen und klagt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Eine Schadensersatz-Rechtsschutzversicherung ist in der Regel jedoch nicht wirksam bei Forderungen bezüglich:
- Ansprüchen auf Vertragserfüllung (z.B. bei Warenlieferungen),
- Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines Vertrags,
- Schadenersatz wegen verspäteter oder mangelhafter Vertragserfüllung,
- öffentlich-rechtlicher Entschädigungsansprüche,
- Ansprüchen durch Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz ist für alle Berufsgruppen, für die bestimmte Disziplinarvorschriften gelten, ein wichtiger Teil einer privaten Rechtsschutzversicherung. Richter, Beamte, Wehrpflichtige, Notare und Angestellte, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden, unterliegen dem Disziplinarrecht. Standesrechtliche Vorschriften gelten für alle Berufe, die in berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, das bedeutet für Mitglieder der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer, Apothekerkammer, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer, Architektenkammer etc.
Disziplinargerichte verhandeln Verstöße gegen das Disziplinarrecht bzw. wenn ein Beamter seinen Pflichten nicht nachkommt oder sich ordnungswidrig verhält. Ein Disziplinarverfahren kann gegen die genannten Berufsgruppen sogar dann eingeleitet werden, wenn ein Fehlverhalten im privaten Bereich stattgefunden hat. Wenn ein Berufssoldat in seiner Freizeit Uniform trägt und eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begeht, dann wird nicht nur ein Straf-, sondern meist auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gewährt Kostendeckung in diesen besonderen Verfahren.
Ein solcher Rechtsschutz ist kein eigenständiger Rechtsschutzversicherungstyp, sondern ist beispielsweise Bestandteil des privaten Rechtsschutzes.
Hiermit sind die wesentlichen Bestandteile der privaten Rechtsschutzversicherung erklärt. Nachfolgend werden einzelne Zusatzbausteine dargestellt, die aber auch separat versichert werden können.
Diese ist für Personen sinnvoll, die einen Versicherungsschutz für ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit benötigen, wie z.B. Arbeitnehmer oder Beamte.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis (Beamter/ Dienstherr) werden vom Berufsrechtsschutz abgedeckt. Beispiele für Streitigkeiten sind die Wirksamkeit einer Kündigung, verwehrter Urlaubsanspruch oder das Arbeitszeugnis.
Hinweis: Bei Arbeitsgerichtsprozessen gilt eine Besonderheit, jede Partei muss in der ersten Instanz die Kosten ihres Rechtsanwaltes selbst tragen, unabhängig vom Prozessausgang.
Hinweis: Die Wartezeit beträgt bei dieser Leistungsart zunächst 3 Monate. Sie ist die Zeit, in der der Versicherungsnehmer keine Leistungen erwarten kann. Versicherungsfälle, die während der Wartezeit eintreten, sind somit vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Versicherte Leistungsarten: Schadenersatz-, Arbeits-, Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Hier ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Streitigkeiten im Straßenverkehr versichert.
Versicherter Personenkreis:
Hierzu zählt der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Erwerber, Fahrer oder Leasingnehmer/ Mieter von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die er bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sich zugelassen hat. Weiterhin auch, wenn er auf seinen Namen ein solches Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen versehen hat oder ein solches zum vorübergehenden Gebrauch von ihm gemietet wird. Ferner als Fahrer und Mitfahrer fremder oder eigener Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft.
Weiterhin genießen der Versicherungsnehmer und die im Vertrag mitversicherten Personen Versicherungsschutz auch dann, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer teilnehmen.
Es versteht sich fast von selbst, dass in einem Versicherungsfall der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss, das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen war und der Fahrer auch berechtigt war, das betreffende Fahrzeug zu führen.
Versicherte Leistungsarten: Schadenersatzrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechtschutz.
Hier hat der Versicherungsnehmer Schutz für die im Versicherungsschein genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie für Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft. Es kommt nicht darauf an, ob das Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist oder ob das Fahrzeug mit einem Nummernschild auf den Namen des Versicherungsnehmers versehen ist. Alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des Kraftfahrzeuges sind mitversichert. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die im Vertrag mitversicherten Personen auch, wenn sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, als Fahrgast, als Fußgänger oder als Radfahrer.
Versicherte Leistungsarten: Schadenersatzrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
Die Fahrzeug-Rechtsschutz empfiehlt sich für alle, die ein bestimmtes Fahrzeug, welches nicht auf den eigenen Namen zugelassen ist, versichern möchten.
Dieser eignet sich für die Personen, die einen Führerschein haben, aber kein eigenes Fahrzeug besitzen (Führerscheinneulinge, Nutzer von Dienstfahrzeugen). Unternehmen und Behörden können Rechtsschutz für alle Kraftfahrer in Ausübung ihrer Tätigkeit abschließen, somit besteht Versicherungsschutz für alle bei dem Unternehmen tätigen Kraftfahrer in Ausübung dieser Tätigkeit für das Unternehmen.
Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer im öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, als Fahrer eines fremden Kraftfahrzeuges samt Anhänger oder Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft. Als fremde Fahrzeuge oder Anhänger gelten, wenn diese dem Versicherungsnehmer weder gehören, noch auf ihn zugelassen sind oder auf seinem Namen mit einem Versicherungskennzeichen (Nummernschild) versehen sind. Außer dem Versicherungsnehmer sind auch die im Vertrag mitversicherten Personen geschützt, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer teilnehmen.
Versicherte Leistungsarten: Schadenersatzrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
Hinweis: Wird ein Kraftfahrzeug auf die im Versicherungsschein genannte Person zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich bei zahlreichen Anbietern der Fahrer-Rechtsschutz automatisch in eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung um.
Diese Leistungsart schützt die rechtlichen Interessen aus bestehenden Miet- und Pachtverhältnissen, Nutzungsverhältnissen und Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen. Weiterhin bezieht sie sich auf Streitigkeiten aus bestimmten Verträgen wie Miete, Pacht und Nutzung. Weiterhin sind Rechte aus Grundstücken und Gebäuden (Eigentum, Besitz, Nutzung) abgedeckt. Die einer Wohneinheit zuzurechnenden Garagen bzw. Stellplätze sind eingeschlossen.
Beispiele:
- der Mieter will sich gegen die Kündigung des Mietvertrages zur Wehr setzen
- ein Grundstückseigentümer möchte einem Nachbarn das Wegerecht streitig machen
- durch den Anprall eines fremden Fahrzeuges wird eine Garage beschädigt, der Garageneigentümer macht Schadenersatzansprüche geltend.
Nicht versicherbar sind nicht selbst genutzte Ferienwohnungen sowie Eigentümergemeinschaften als Gesamtheit
Versicherte Leistungsarten: Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz und Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten
Hinweis: Die Wartezeit beträgt bei dieser Leistungsart, genau wie beim o.a. Arbeits- Rechtsschutz, zumeist 3 Monate. Versicherungsfälle, die während der Wartezeit eintreten, sind somit vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Rechtsschutz besteht zumeist nicht für Versicherungsfälle
- beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes
- der Finanzierung oder steuerlichen Behandlung von Gebäuden, Gebäudebestandteilen oder Baugrundstücken
- die im ursächlichen Zusammenhang bestehen mit geistigen Rechten wie Patent-, Urheber-, oder Markenrecht oder im Kartell- Wettbewerbsrecht oder auch bei Konkurs- oder Vergleichsverfahren
- Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen, Vergabe von Darlehen
Bei vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführten Versicherungsfällen ist der Schutz immer ausgeschlossen.
Dieser Schutz wird auch Firmenrechtsschutz, Betriebrechtsschutz oder Unternehmensrechtsschutz genannt. Hier werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet. Voraussetzung ist hierbei, dass der Rechtsstreit gegen Sie oder ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit geführt wird. Auch hier lässt sich der Versicherungsschutz im Rahmen verschiedener Module durchführen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne und schauen auf Ihre individuellen Bedürfnisse bzw. auf die möglichen Risiken Ihres Gewerbes!