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Alles zum Thema Hausratversicherung

Ein Wasserschaden kommt oft unverhofft, aber eben nicht selten vor. Auch die jährlich stark ansteigenden Einbruchszahlen im gesamten Bundesgebiet sollten Anlass zur Vorsorge sein. Schützen Sie sich vor großen und unerwarteten finanziellen Belastungen mit einer Hausratversicherung.

Wert im Haushalt: Hausratversicherung

 

Was gehört eigentlich alles zu Hausrat?

Die meisten Menschen denken zunächst nur an Möbel, Teppiche, Wertsachen, Fernsehgeräte oder Bilder, kurzum, alles was man auf den ersten Blick sieht.

Jedoch hat man damit die über zumeist Jahre gesammelte Gegenstände noch lange nicht erfasst. Kleidung und Wäsche, Datenträger und CDs, Geschirr, Besteck , Spielsachen der Kinder, Computer oder Lebensmittel. Zusätzlich haben viele Menschen zahlreiche Utensilien im Keller eingelagert. (z.B. Werkzeuge, das Schlauchboot, der Rasenmäher, die Gartenmöbel, Weihnachtsartikel etc.).

Oft wird die Versicherungssumme deutlich unterschätzt. Deshalb sollte der tatsächliche Wert des Hausrats unter Zuhilfenahme eines Wertermittlungsbogens festgestellt werden.

 

Wertsachen in der Hausratversicherung

In jedem Haushalt befinden sich in der Regel Wertsachen, die bedingungsgemäß mitversichert ist. Dazu gehören u.a. Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold, Silber oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten.

Diese Wertsachen sind im Rahmen Ihrer Hausratversicherung ohne weitere Vereinbarung bis max. 20% der Versicherungssumme versichert. Diese Entschädigungsgrenzen können je nach Bedarf gegen einen entsprechenden Beitragszuschlag erhöht werden. Darüber hinaus gelten in der Regel Entschädigungsgrenzen für Bargeld bis 1.000,- EUR, Urkunden und Wertpapiere bis 2.500,- EUR sowie Schmuck bis 20.000,- EUR, sofern sich diese Wertsachen lediglich unter einfachem Verschluss (z.B. Schreibtischschublade) befinden und nicht in einem der vorgegebenen Norm entsprechenden Wertschutzschrank (Safe) befinden.

Antiquitäten

Unter Antiquitäten im Sinne der Bedingungen einer Hausratversicherung versteht man Sachen, die älter als 100 Jahre und keine Möbel sind.
Wenn ein 150 Jahre alter Schrank als Möbelstück eingesetzt wird, gilt er nicht als Antiquität, sondern ist normal in der Hausratversicherung mitversichert. Bei einem Wert des Schrankes von beispielsweise 40.000 EUR muss dies natürlich in der Versicherungssumme berücksichtigt sein. Dies gilt im übrigen für alle Gegenstände mit einem hohen Wert, dass diese jeweils auch in der Versicherungssumme mit erfasst sind.

Was wird im Schadensfall überhaupt ersetzt?

Bei einem ersatzpflichtigen Schaden wird von der Hausratversicherung der Wiederbeschaffungspreis von zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen ersetzt. Als Entschädigung wird also der Kaufpreis einer gleichwertigen neuen Sache und nicht nur der Wert zum Schadenzeitpunkt gezahlt. Deswegen wird die Hausratversicherung auch als eine Versicherung zum Neuwert bezeichnet.

Wird nach einem Schaden eine beschädigte oder zerstörte Sache von dem Versicherten nicht mehr verwendet oder als neue Sache angeschafft, so ersetzt der Versicherer lediglich den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.

Bei beschädigten Sachen wird die Reparatur und ggf. zusätzlich eine Wertminderung bezahlt. Der Preis für eine Neuanschaffung darf hierbei nicht überschritten werden.
Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck etc.) sind jedoch üblicherweise auf max. 20% der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. In der Regel werden für

  • Bargeld EUR 1.000,--
  • Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere EUR 2.500,--
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Gold oder Platin EUR 20.000,--

maximal entschädigt. Falls Sie im Besitz von diesen aufgeführten Gegenständen sind und diese einen Wert über die genannten Entschädigungsgrenzen hinaus innehaben, ist eine individuelle Prüfung der Tarife unabdingbar, da höhere Versicherungssummen vereinbart werden sollten.

Durch eine Hausratversicherung werden nicht nur reine Sachschäden, sondern auch aus dem Schadenfall darüber hinaus entstehende Kosten erstattet, wie z.B.

  • Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten (z.B. Aufräumen der Schadenstelle)
  • Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
  • Transport- und Lagerkosten des versicherten Hausrats als Folge eines Schadenfalls
  • Hotelkosten (sofern Ihre Wohnung aufgrund eines Schadenfalles in keiner zumutbaren Art und Weise genutzt werden kann).

Vorgenannte Kosten sind zumeist auf 10%, Hotelkosten auf 1% der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

Unterversicherung

Fast alle Versicherer bieten eine sog. Pauschalberechnung auf Basis der Wohnfläche an. Wenn mindestens EUR 650,-- Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden, verzichten die Versicherer auf den so genannten Einwand einer eventuellen Unterversicherung.

Zur Erklärung der Unterversicherung:

Ist zum Zeitpunkt des Schadenfalls der tatsächliche Versicherungswert (entspricht den Kosten bei einer Neuanschaffung des gesamten Hausrats) höher als die vereinbarte Versicherungssumme der Hausratversicherung, so kann der Versicherer eine etwaige Unterversicherung auch für den Teilschaden geltend machen. Dies bedeutet, dass der Schaden nur in dem Verhältnis entschädigt wird, wie sich die Versicherungssumme zum Versicherungswert verhält. Das bedeutet im Ergebnis, dass Sie weniger Geld erstattet bekommen und einen Teil des Schadens selbst zu tragen haben.

Beispiel: Beträgt der Versicherungswert 200.000 EUR und die vereinbarte Versicherungssumme aber nur 100.000 EUR, so erhält der Versicherungsnehmer bei einem Schaden von 10.000 EUR nur 5.000 EUR, weil er eben 50 % unterversichert ist. Deswegen ist die Ermittlung des tatsächlichen Wertes des Hausrats seitens des Besitzers unabdinglich oder die o.a. Berechnungsformel (650 EUR x Quadratmeter) des Versicherers wird angewandt, damit eine Unterversicherung erst gar nicht auftreten kann.

Leistungsumfang der Hausratversicherung

HausratversicherungDie Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der eine Wohnung oder ein eigenes Haus hat. Die Hausratversicherung ersetzt alle Schäden infolge von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Versichert sind alle zum Hausrat gehörende Einrichtungsgegenstände (z.B. Bilder, Computer, Möbel, Teppiche etc.) und Sachen, die in einem Haushalt zum Gebrauch (z.B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauch (z.B. der Inhalt der Vorratskammer und sonstige Lebensmittel) bestimmt sind.

Beruflich genutzte Arbeitsgeräte, wie z.B. Werkzeuge oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware sind. Weiterhin sind auch Haustiere, Pflanzen, Sportgeräte und Kfz-Zubehör (allerdings keine Ersatzteile), private Antennenanlagen, Rasenmäher und medizinische Hilfsmittel (Rollstühle) versichert.
In den Versicherungsschutz sind zudem Gegenstände eingeschlossen, die anderen Personen, also Dritten gehören, wenn sich diese in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden, wie beispielsweise der geliehene Schlagbohrer vom Nachbarn.

Eine Ausnahme ist jedoch der Hausrat eines möglichen Untermieters, sein Besitz muss gesondert versichert werden.

Der Begriff Feuer in der Hausratversicherung umfasst auch Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder einer Explosion entstanden sind. Unter dem Begriff Einbruchdiebstahl sind auch Raub und Vandalismus (nach einem Einbruch) abgesichert.

Bei Leitungswasserschäden ist der so genannte "bestimmungswidrige" Austritt aus Warmwasser- und Dampfheizungen, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen versichert. Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Schäden, die durch Hagel verursacht werden, sind ebenfalls Bestandteil der Hausratversicherung.

Weiterhin werden vom Versicherer die Kosten getragen, die infolge eines Schadens entstehen. Dies sind beispielsweise Ruß- oder Löschwasserschäden, die Einsatzkosten der Feuerwehr, die Reparatur von Gebäudeschäden durch Einbruchdiebstahl oder Kosten für die Beseitigung von Leitungswasserschäden. Es werden ebenfalls die Hotelkosten erstattet, wenn die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist, dies üblicherweise für maximal 100 Tage. Zusätzlich sind Kosten für den Transport und die Einlagerung des versicherten Hausrates (auch hier maximal 100 Tage) abgesichert.

Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden. Hierzu gehört z.B. die Leistungserweiterung gegen Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn viele teure Elektrogeräte im Haushalt vorhanden sind. Auch im Freien abgestellte, abgeschlossene Fahrräder können versichert werden. Der Wert der vorhandenen Fahrräder ist Basis für die Festlegung der Entschädigungsgrenze.

Die Glasversicherung ist ein möglicher und zusätzlicher Baustein der Hausratversicherung gegen Mehrbeitrag. Diesen Schutz benötigen Haushalte mit Isolierverglasung bzw. großer und teurer Verglasung (z.B. Glaswänden), Lärmschutzfenstern oder verglasten Dächern.

Die sogenannte Elementarversicherung (ebenfalls Baustein gegen Mehrbeitrag) erstattet Schäden infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich versichert werden. Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen.

Was ist nicht versichert?

Grundsätzlich ausgeschlossen sind

  • Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (gegen Mehrbeitrag versicherbar) herbeigeführt wurden.
  • Schäden, die durch Kriegsereignisse und innere Unruhen entstehen.
  • Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser
  • Schäden durch Sturm oder Hagel, die dadurch entstanden sind, dass Türen oder Fenster nicht ordnungsgemäß geschlossen wurden
  • Schäden durch einfachen Diebstahl (z.B. Wegnahme von Gegenständen, ohne dass in die Wohnung eingebrochen wurde oder auch ein Trickdiebstahl)
  • Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind (z.B. Brandflecken im Bett durch Zigarettenglut)
  • Glasbruch

Jedoch haben einige Anbieter ihre Versicherungsbedingungen angepasst und so verbessert, dass einige der o.g. Ausschlüsse versicherbar sind.

Wo ist mein Hausrat versichert?

Der so genannte Versicherungsort ist die Wohnung, welche im Versicherungsschein genau bezeichnet wird. Hierzu gehören auch Nebenräume wie Keller oder Waschküchen, welche sich auf demselben Grundstück befinden. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz auch für Sachen, die sich in Garagen in unmittelbarer Nähe zur versicherten Wohnung befinden.

Was ist eine Außenversicherung?

Eine Hausratversicherung bietet über die so genannte Außenversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie sich z.B. im Urlaub befinden und in ihr Hotelzimmer eingebrochen und der Laptop oder das Mobiltelefon entwendet wird. Dieser Schutz greift jedoch nur bei Haurat, der sich vorübergehend, und grundsätzlich nicht länger als 3 Monate, außerhalb der Wohnung befindet. Einfachen Diebstahl wie Taschendiebstahl oder Verlust ersetzt die Versicherung jedoch nicht.

Nach derzeitigen Versicherungsbedingungen besteht weltweit Versicherungsschutz. Im Rahmen der Außenversicherung ist die Entschädigung zumeist auf 20% der Versicherungssumme, jedoch max. 10.000,- EUR begrenzt.

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Hat der Versicherungsnehmer Kenntnis von einem Schaden erhalten, so ist er verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. So müssen gestohlene EC- oder Kreditkarten, Sparbücher oder Schecks bzw. Konten gesperrt werden. Weiterhin ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dass defekte Türen oder Fenster zunächst notdürftig, durch evtl. hinzugezogene Fachkräfte aber relativ einbruchsicher repariert werden oder ein defektes Schloss umgehend ausgewechselt wird, damit keine weiteren Folgeschäden entstehen.
Selbstverständlich ist jeder Schaden nach Kenntnisnahme dem Versicherungsunternehmen umgehend schriftlich zu melden und die beschädigten Sachen sind für eine Besichtigung aufzubewahren.

Der Versicherer kann zur Aufklärung der Schadenursache alle notwendigen Auskünfte verlangen. Bei einer Straftat wie Einbruch oder Raub ist die Polizei zwingend zu verständigen. Neben der formalen Anzeige muss der Polizei und dem Versicherungsunternehmen ein vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände vorgelegt werden, nach Möglichkeit einschließlich der Rechnungen und eventueller Lichtbilder der gestohlenen Sachen. Für Gegenstände, deren Wert schwer feststellbar ist, sollte man sich Expertisen beschaffen.

Ist bei der Prämienberechnung die Formel "Quadratmeter Wohnfläche x EUR 650,--" angewandt worden, ist i.d.R. sichergestellt, dass der Versicherer im Schadenfall auf die "Einrede der Unterversicherung" verzichtet. Das heißt, das Unternehmen prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens. Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe, jedoch nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen.