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Wenn der Schaden kostet: Privathaftpflicht-Versicherung

 

Wer braucht eine Privathaftpflicht-Versicherung?

Die Private Haftpflicht deckt von allen Versicherungen die größte Schadensvielfalt ab. Im Prinzip braucht diese Versicherung jeder Erwachsene bzw. jede Familie. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder für einen verursachten Schaden voll umfänglich, d.h. ohne betragsmäßige Grenze nach oben, also unbegrenzt.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein, wenn dieser bei dem Versicherungsnehmer amtlich gemeldet ist.

Bei Kindern spielt es keine Rolle, ob es sich um die leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkinder handelt. Vorsicht ist geboten bei Single-Policen, denn diese gelten meist ausschließlich für den Versicherungsnehmer.

Was ist versichert?

Die Private Haftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Schadensersatzansprüche im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen, die an den Versicherungsnehmer im Schadenfall gestellt werden. Weiterhin prüft die Versicherung, ob die gestellten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und im Fall einer unberechtigten Forderung werden diese abgewehrt. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt werden, wobei die Kosten auch von ihm übernommen werden. Versichert sind grundsätzlich Personen- und Sachschäden.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Da es sich bei der Privaten Haftpflichtversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können sie die Höhe der Deckungssumme quasi frei wählen. Im Allgemeinen beläuft sich die Deckungssumme dieser Police auf 10 bis 50 Millionen Euro. Da die Beitragsdifferenzen zwischen einer niedrigen und einer hohen Deckungssumme relativ gering sind, sollten Sie sich für eine höhere Variante entscheiden und an dieser Stelle nicht sparen.

Zu empfehlen ist bei der Privathaftpflicht, eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in einer Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Besonders Personenschäden und deren Folgekosten, wie z.B. eine notwendige lebenslange Pflege, können schnell in Millionenhöhe gehen und Sie in finanzielle Nöte bringen. Falls Sie die Summe zu gering wählen, müssen Sie im Schadensfall alle Kosten, die über die Deckungssumme hinausgehen, selbst übernehmen, Sie haften dann mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Wer ist nicht versichert?

Wenn Kinder heiraten und bis dahin bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen. Gleiches gilt auch nach der Beendigung der ersten Berufsausbildung oder des ersten Studiums. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben.

Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können entweder über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder sollten eine eigene Versicherung besitzen.

Unser Tipp:  Viele Anbieter bieten die Mitversicherung von Kindern auch über die erste Ausbildung hinaus an. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzliche, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden, nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn er bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung beispielsweise nicht, wenn das Kind das Mobiltelefon vom Vater beschädigt oder zerstört.